Karlsruhe erlaubt EZB umstrittene Anleihenkäufe

Linkenpolitiker De Masi: »Weder ökonomisch noch rechtlich nachvollziehbar« / Grüner Giegold: Eine gute Nachricht für Europa

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückgewiesen. Das sogenannte OMT-Programm verstoße wegen begrenzender Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen das Verbot der monetären Haushaltsführung in Eurokrisenstaaten, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. Die Bundesbank darf sich deshalb künftig am Kauf maroder Staatsanleihen beteiligen, Bundesregierung und Bundestag müssen aber beobachten, ob das Programm nicht die vom EuGH bestimmten Grenzen verlässt. (Az. 2 BvR 2728/13 u.a.)

Der linke Europapolitiker Fabio De Masi sagte, »die EZB darf geldpolitische Maßnahmen wie Anleihekäufe von Auflagen wie Lohn- und Rentenkürzungen abhängig machen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die EZB somit als Co-Gesetzgeber – ganz ohne demokratische Wahlen«. Dies widerspreche aber internen rechtlichen Gutachten, welche die EZB selbst beauftr...


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