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Hochzeits- und Trauerreden sind eine Kunst

Gute Hochzeits- und Trauerreden sind nach einem Gerichtsurteil »wahre Kunst«.

Diese Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im veröffentlichten Urteil vom 17. Februar 2016 (Az. V R 61/14) hat zur Folge, dass beauftragte Redner als ausübende Künstler den ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur sieben Prozent geltend machen können. Gibt sich der Redner allerdings keine besondere Mühe und bietet lediglich eine »schablonenartige Redetätigkeit«, müsse er den regulären Umsatzsteuersatz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1016017.hochzeits-und-trauerreden-sind-eine-kunst.html

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