Letztes Wort spricht vermutlich das Bundesverwaltungsgericht
Zweitwohnungssteuer umstritten
Über die Rechtmäßigkeit einer Mustersatzung in Bayern zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Denn auch wenn das höchste Verwaltungsgericht in Bayern die bisherige Regelung bestätigt und damit zwei Urteile der unteren Instanz aufgehoben hat, landet der Streit demnächst höchstwahrscheinlich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Einer der beiden Kläger hatte in der Verhandlung Ende April angedeutet, den Rechtsweg voll auszuschöpfen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nach einer Mitteilung vom 5. Mai 2016 zwei Klagen (Az. M 10 K 14.5589 und Az. M 10 K 15.51) von Zweitwohnungseigentümern in Bad Wiessee und Schliersee gegen die Mustersatzung abgewiesen.
Ein Urteil sprach der V...
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