Kein Arbeitsunfall

Sturz am Fenster

Ein Sturz durch das Fenster zu Hause ist kein Arbeitsunfall.

So das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart (Az. L 3 U 3922/15). Eine Arbeitnehmerin hatte ihren Schlüsselbund verloren und wollte zu Hause einen Ersatzschlüssel holen. Als sie dort beim Einstieg in ein Fenster stürzte und sich einen Lende...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.