Ein Ja mit Bauchschmerzen

Karlsruhe weist Klagen gegen Europäische Zentralbank ab

  • Simon Polechau
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Auf dem Höhepunkt der Eurokrise kündigte die Europäische Zentralbank an, notfalls Staatsanleihen in unbegrenztem Umfang zu kaufen. Für Karlsruhe überschritt die EZB damit nicht ihre Kompetenzen.

Zweit Tage vor der Abstimmung über den Brexit – dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU – wollten sich die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe dann doch nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen. Sie wiesen am Dienstag die Beschwerden zahlreicher Kläger gegen den OMT-Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) zurück. Mit einigen Bauchschmerzen gab das Bundesverfassungsgericht damit dem Gerichtshof der EU recht und billigte das Treiben von Europas obersten Währungshütern während der Eurokrise.

So ganz selbstverständlich ist dies nicht. In einem ersten Urteil im Februar 2014 legten die Verfassungshüter nahe, dass es sich bei dem OMT-Beschluss um eine wirtschaftspolitische Maßnahme oder gar um monetäre Haushaltsfinanzierung handeln könne. Ein sogenannter Ultra-vires-Akt, eine Überschreitung ihrer Kompetenzen durch die EZB, hätte damit vorgelegen. Doch abschließend urteilen wollte man in Karlsruhe nicht. Die Richter gaben das Verfah...


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