Informationsrecht wird von Bürgern aktiv genutzt
Berlin. Das Recht der Bürger in Deutschland auf den Zugang zu Behördeninformationen ist nach Einschätzung der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, im Alltag angekommen. Zehn Jahre nach seiner Verabschiedung werde das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von den Bürgern aktiv genutzt, sagte sie am Dienstag zur Vorlage des 5. Tätigkeitsberichtes zur Informationsfreiheit für die Jahre 2014 und 2015. Bei den Bundesbehörden seien in dem Zeitraum 18 049 Auskunftsanträge eingegangen, deutlich mehr als in den Jahren 2012/2013. Damit die Bürger umfassend Informationen von Behörden einholen können, müssten auch alle 16 Bundesländer entsprechende Gesetze zur Informationsfreiheit verabschieden. In Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Bayern fehle diese gesetzliche Grundlage jedoch. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.