Sachsen muss NS-Gewaltherrschaft stärker aufarbeiten

Neue Förderregeln in Sachsens Gedenkstättenstiftung – Evaluation erfolgt frühestens 2017

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Sachsens Gedenkstättenstiftung hat neue Regeln für die Förderung. Dass sie helfen, das Ungleichgewicht zwischen den Themenkomplexen NS-Diktatur und DDR-Zeit zu verringern, ist nicht zu erwarten.

Auf dem Papier ist die Balance gewahrt. In einer neuen Förderrichtlinie der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ist von der »Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der kommunistischen Diktatur« in sowjetischer Besatzungszone und DDR die Rede. Seit 10. Juni verteilt die Stiftung auf Grundlage dieses Papiers ihre Zuwendungen. Die spannende Frage ist, ob diese künftig nun ausgewogener gewährt werden.

Zuletzt war das nicht der Fall. Auf Gedenkorte, die sich der NS-Zeit widmen, entfielen von 2013 bis 2015 nur 15 Prozent der Projektmittel; die übrigen 85 Prozent gingen an Projekte zur Zeit ab 1945. Das ergab eine Anfrage der Abgeordneten Claudia Maicher (Grüne). Kritiker sahen die Stiftung deshalb in »Schieflage«. Ihr Geschäftsführer Siegfried Reiprich erklärte die Unwucht zwar mit einem Förderschwerpunkt zum 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution in der DDR. Dem fast zeitgleichen 70. Jahrestag der Befreiung aber ...


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