Irrtümer über das Umtausch- und Reklamationsrecht

Gewährleistungsrecht

Die falsche Größe, ein zu ausgefallenes Muster oder einfach ein farbliches Unglück beim Hosenkauf - ein ärgerlicher Fehlgriff passiert beim Shopping nur allzu oft. Aber wie gestaltet sich die Rechtslage, wenn der Kunde erst zu Hause seinen Fehler feststellt?

Das Portal Netzshopping informiert über die Gewährleistungsrechte für deutsche Verbraucher und deckt die häufigsten Reklamationsirrtümer auf.

28 Prozent der Einzelhändler in Deutschland geben unzufriedenen Kunden ihr Geld bei einem Umtausch zurück. Dass dies jedoch allein auf Kulanz beruht, ist den meisten gar nicht bewusst. Denn ein gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht gibt es im lokalen Handel nicht.

Kulanz - das Zauberwort im Einzelhandel

Viele Händler gestehen ihren Käufern ein auf 14 Tage beschränktes Rückgaberecht zu. Im Sinne der Kundenbindung findet sich daher auf den meisten Kassenzetteln der Hinweis »Umtausch innerhalb von zwei Wochen möglich«. In rund 45 Prozent der deutschen Läden können Käufer ihr Umtauschstück zwar lediglich durch einen anderen Artikel des gleichen Ladens ersetzen, aber immerhin erhalten sie die Möglichkeit, Fehlkäufe zu revidieren.

Anders sieht es im Internet- und Versandhandel aus: Hi...


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