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Was gilt für das Kurzzeitkennzeichen?

Leserfrage

Ich habe im Online-Autoportal mein Traumauto gefunden. Kann ich für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen nutzen? Was ist zu beachten? Sigrid K., Dresden

Auskunft gibt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH:Das Kurzzeitkennzeichen stellt die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort oder am Standort des Autos aus. Für den Antrag benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung (eVB), die Zulassungsbescheinigung II oder den Fahrzeugbrief (Kopie) und Ihren Personalausweis. Das Kennzeichen ist nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge üb...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1016665.was-gilt-fuer-das-kurzzeitkennzeichen.html

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