Wiener Blut bleibt in Wallung

Auch bei der Neuauflage der Präsidentenstichwahl dürfte es knapp werden

  • Hannes Hofbauer, Wien
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Stichwahl zum österreichischen Bundespräsidenten vom 22. Mai dieses Jahres ist ungültig. Das erklärte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag.

Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Wahlkarten gaben den Ausschlag für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Im Herbst muss neu gewählt werden. Alexander van der Bellen (Grüne) und Norbert Hofer (FPÖ) steigen erneut in den Ring.

Mehr als drei Wochen lang hat das Höchstgericht Bezirkswahlleiter aus ganz Österreich und Parteienvertreter vernommen, bis es zum Schluss kam, dass die Wahl den demokratischen Erfordernissen nicht entsprochen habe. Der VfGH gab damit der Anfechtung durch die FPÖ und ihren Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, recht. Dieser hatte 14 Tage nach dem Votum in einer 152 Seiten starken Schrift eklatante Mängel bei der Auszählung der Briefwahlkarten reklamiert. Kuverts wurden zu früh und von dafür nicht berechtigten Personen geöffnet. Obwohl keine direkten Manipulationen festgestellt werden konnten, die auch die FPÖ nicht unterstellte, reichten dem VfGH Schlampereien und Fehlverhalten der Wahl...


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