Vermieter verlieren Streit

Urteil zu Ferienwohnungen in Berlin

Berlin ist eine Reise wert. Doch viele Touristen übernachten lieber in der Ferienwohnung als im Hotel. Weil die Hauptstadt das verbietet, zogen Vermieter vor Gericht - und scheiterten.

Schicke Ferienwohnung mitten in Berlin - Vermieter versprechen Luxusausstattung und echtes Kiezgefühl. Dafür drohen nun hohe Bußgelder. In Wohnhäusern kommerziell Ferienwohnungen anzubieten, ist in Berlin seit Mai endgültig verboten.

Am 8. Juni 2016 bestätigte ein Gericht das Gesetz - Vermieter scheiterten. Diese ersten Urteile könnten für Städte wie Hamburg, München, Freiburg oder Köln wichtig sein. Vermittlungsportale wie Airbnb und Wimdu, die einen der Kläger unterstützten, müssen mit Konsequenzen rechnen.

Wogegen wehrten sich die Ferienwohnungsanbieter?

Gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Das verbietet spekulativen Wohnungsleerstand, Abriss, die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume und die Nutzung als Ferienwohnung. Ein Zimmer der selbst bewohnten Wohnung an Touristen zu vermieten ist erlaubt - dauerhaft die ganze Wohnung nicht.

Warum verbietet Berlin eine solche Regelung?

In der Hauptstadt sind bezahlbare...


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