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Bei Gestank darf Vermieter nach dem Rechten sehen

Urteile zum Mietrecht

Wenn es aus einer Wohnung stinkt, darf der Vermieter nach dem Rechten sehen.

Im Urteil des Amtsgerichts München (Az. 461 C 19626/15), veröffentlicht am 10. Juni 2016, heißt es: »Der Vermieter hat das Recht, die vermietete Wohnung zu besichtigen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein drohender Schaden eintreten kann, spätestens jedoch alle fünf Jahre.«Geklagt hatte die Vermieterin einer Einzimmerwohnung in München. Die Hausverwaltung hatte sie darauf aufmer...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1017493.bei-gestank-darf-vermieter-nach-dem-rechten-sehen.html

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