Ein Kopftuchverbot im Job ist generell zulässig

EuGH-Generalanwältin

Eine Muslima wollte bei einer Firma in Belgien ihr Kopftuch tragen und wurde deshalb gekündigt. Jetzt fordert sie Schadenersatz, aber die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof stärkt der Firma den Rücken.

Das Tragen des Kopftuches darf muslimischen Frauen am Arbeitsplatz nach Ansicht der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich verboten werden. Ein Verbot könnte die Frauen zwar mittelbar religiös diskriminieren, räumte Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen zu einem aktuellen Fall aus Belgien ein.

Dies sei aber zu rechtfertigen, wenn das Unternehmen damit eine »Unternehmenspolitik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität« durchsetzen wolle, wie es in den Schlussanträgen der deutschen Juristin an dem Luxemburger EU-Gericht vom 31. Mai 2016 (Az. C-157/15) heißt.

In dem Fall ging es um eine Frau muslimischen Glaubens. Samira A. war bei einer belgischen Firma beschäftigt, die Sicherheits- und Rezeptionsdienste erbringt, wie der EuGH in einer Presseerklärung zu den Schlussanträgen mitteilte.

Samira A. hatte schon drei Jahre als Rezeptionistin für die Firma gearbeitet, als sie darauf bestand, kün...


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