Minister darf nicht vor der AfD warnen

Gericht entscheidet gegen Thüringer Regierungsmitglied

  • Sebastian Haak
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Erneut hat ein Thüringer Regierungsmitglied vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes eine Niederlage erlitten: Justiz- und Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) habe die Rechte der AfD verletzt, als er im Oktober 2015 dazu aufrief, nicht auf eine Demonstration der Rechtspopulisten zu gehen, urteilten die Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar. Als Minister habe er parteipolitische Neutralität zu wahren. Dagegen habe er verstoßen, als er in seiner Funktion als Minister die AfD per Pressemitteilung angegriffen hatte. Die Pressemitteilung müsse nun von der Homepage des Ministeriums genommen werden. Fast schon beflügelt von dem Urteil plant die AfD offenbar schon ihre nächsten juristischen Schritte - gegen ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.