Wegen Scheidung ins Heim
Das geplante Teilhabegesetz weckt bei Betroffenen die Angst vor neuer Benachteiligung
700 000 Menschen könnten bundesweit vom sogenannten Teilhabegesetz betroffen sein, das Behinderten mehr finanzielle Freiheit verschaffen soll. Sozialverbände befürchten hingegen Nachteile.
Aus der eigenen Wohnung direkt in Pflegeheim? Nur, weil man sich hat scheiden lassen? Ja, sagt Barbara Vieweg, so könnte es für eine 55-jährige Frau kommen, die beim Jenaer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen beraten wird. Die Frau, sagt Vieweg, beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente von weniger als 800 Euro monatlich und habe sich vor einiger Zeit von ihrem Mann scheiden lassen. Noch immer aber lebe sie mit ihm in einer Wohnung - was sie auch deshalb müsse, weil sie wegen ihrer körperlichen Einschränkungen auf seine Hilfe angewiesen sei. Ihre körperlichen Leiden würden immer größer.
Die Alternative? Vieweg wird beinahe wütend, wenn sie erzählt, was ein Thüringer Sozialamt der Frau angeboten habe. Zuerst, sagt Vieweg, habe das Amt es abgelehnt, die Kosten für den barrierefreien Umbau einer neuen Wohnung für die Frau zu übernehmen. Dann habe es weitere Gespräche gegeben. Die hätten in einem Vorschlag der Staatsdiener g...
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