Über Kosten für den Hausmeister und andere Probleme

Mietrechtsurteile

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Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter die Hausmeisterkosten auf die Mieter umlegt, ist diese Vereinbarung auch nach einem Eigentümerwechsel für beide Parteien verbindlich.

Diese Regelung gilt auch dann, wenn der frühere Eigentümer diese Position bei den Nebenkosten über Jahrzehnte nicht abgerechnet hat. Dass der Ex-Vermieter die Hausmeisterkosten nicht umgelegt hat, stellt keine stillschweigende Änderung des Mietvertrags dar.

Wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 33 C 1729/15) urteilte, begründet dieser Umstand auch kein sogenanntes »Gewohnheitsrecht«, auf das sich die Mieter entgegen der vertraglichen Regelung berufen könnten

Gasheizung, Kohleofen?

Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters dulden, wenn diese den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen. Das trifft zu, wenn der Vermieter einzelne Kohleöfen durch eine zentrale Gasetagenheizung für die gesamte Wohnung ersetzt - auch wenn die Mieterin die vorhandenen Kohleöfen behaglicher findet. Ob si...


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