Betrieb neu organisiert: Arbeitgeber darf kündigen

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Mitarbeitern kann unter Umständen gekündigt werden, wenn ihr Arbeitgeber den Betrieb umorganisiert. Allerdings muss er bei betriebsbedingten Kündigungen genau begründen, warum und wie er die Umorganisation durchführt. Allgemeine Ausführungen reichen nicht aus. Der Deutsche Anwaltverein weist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Az. 28 Ca 283/16) hin.

In dem verhandelten Fall arbeitete eine Frau als Assistentin in einer Unternehmensberatung am sogenannten Südamerika-Desk. Der Arbeitgeber erläuterte vor dem Gericht seine Motive. Demnach komme es zu einer Umorganisation. Alle Auslands-Desks würden aufgelöst. Die Frau fand diese Begründung zu pauschal und klagte.

Ihre Klage war erfolgreich. Zwar könne der Arbeitgeber im Rahmen einer Umorganisation Mitarbeiter entlassen, so das Gericht, aber der Arbeitgeber müsse dann einen nachvollziehbaren Sachverhalt schildern. Im verhandelten Fall suchte die Unternehmen...


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