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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bleibt vorerst in Kraft

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Mit der systematischen Speicherung von Telefon- und Internetdaten allein sei noch kein so schwerwiegender Nachteil verbunden, dass das Gesetz außer Kraft gesetzt werden müsse, heißt es in dem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der Datenabruf sei nur unter strengen Voraussetzung...

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