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Käse ohne Milch ist Irreführung der Kunden

Verbraucherrecht

Hersteller dürfen Produkte nicht unter der Bezeichnung »Käse« oder »Cheese« anbieten, wenn sie keine tierische Milch enthalten. Das ist ein Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften und eine Irreführung des Kunden. Auch vegane Produkte sind davon nicht ausgenommen.

Dies entschied das Landgericht Trier am 24. März 2016 (Az. 7 HK O 58/15).Zum Hintergrund: Das Wettbewerbsrecht untersagt unlautere Werbemaßnahmen. Dies sind zum Beispiel solche, die den Verbraucher täuschen oder in die Irre führen. Der Fall: Ein Unternehmen stellte vegane und vegetarische Lebensmittel her. Dazu gehörten auch Produkte, die als »Camembert«, »Scheibenkäse«, »Streukäse« oder »Streichk...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1019075.kaese-ohne-milch-ist-irrefuehrung-der-kunden.html

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