Auch ohne Adoption Elternrechte

Bundesgerichtshof stärkt Rechte lesbischer Paare

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte homosexueller Eltern gestärkt. So kann ein Kind auch dann zwei Mütter mit allen Elternrechten haben, wenn die nicht-leibliche Mutter das Kind nicht adoptiert hat.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 2016 (Az. XII ZB 15/15) hervor.

Im konkreten Fall bekam ein lesbisches Paar in Südafrika ein Kind, nachdem sich eine Partnerin hatte künstlich befruchten lassen. Die schwangere Südafrikanerin war mit einer Deutschen verheiratet, was nach südafrikanischem Recht möglich ist.

Das Kind erhält nun auf Wunsch der Mütter die deutsche Staatsbürgerschaft. Da beide Frauen verheiratet sind, gilt in Südafrika auch d...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.