Verkauf der eigenen Wohnung

Steuertipps

Wird die eigengenutzte Wohnung verkauft, bleibt ein Gewinn aus dem Verkauf in der Regel steuerfrei. Aber es gibt auch steuerliche Ausnahmen.

Nach Angaben der Vorsorgespezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W) gilt dies nämlich nicht, wenn die Wohnung vor dem Verkauf vom ehemaligen Lebenspartner und gemeinsamen Kindern bewohnt wurde. Das hat in einem aktuellen Urteil das Finanzgericht Hessen (Az. 1 K 1654/14) entschieden.

Im entschiedenen Fall war der Kläger alleiniger Eigentümer der Wohnung, die er zunächst auch mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind selbst nutzte. Nach der Trennung zog der Kläger aus und überlies die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin und dem Kind.

Der Verkauf der Wohnung ergab einen Veräußerungsgewinn, für...


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