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Tarif verliert nach Wechsel des Betriebes die Gültigkeit
Urteil des Landesarbeitsgerichts
Nach einem Betriebswechsel haben neue Tarif- oder AVR-Abschlüsse für Beschäftigte des übernommenen Unternehmens keine Gültigkeit.
Beschäftigte müssen deshalb akzeptieren, dass für Lohnerhöhungen die Bedingungen ihres neuen Arbeitgebers gelten. Haben sich kirchliche Arbeitgeber und Beschäftigte auf Lohnerhöhungen geeinigt, gilt dies nur für kirchliche Einrichtungen. Orientiert sich ein Arbeitsvertrag an der Lohnhöhe der jeweils geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes, gelten diese nach einem Betrieb...
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