Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Leserfrage zur Kurzzeitpflege

Wenn ich als Pflegebedürftiger nach einem Klinikaufenthalt nicht in meiner Wohnung versorgt werden kann, sondern vorübergehend in eine Pflegeeinrichtung umziehen muss - wie ist es in einem solchen Fall mit den Pflegekosten? Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse? Ilse H., Greifswald

Wenn ein vorübergehender Umzug in eine Pflegeeinrichtung nötig ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder auch während des rollstuhlgerechten Umbaus einer Wohnung, dann kann der Pflegebedürftige eine vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Sie kann seit diesem Jahr acht statt wie in der Vergangenheit vier Wochen lang genutzt werden.

Der Umfang der Kostenerstattung ist trotz zeitlicher Ausdehnung unverändert geblieben: Bis zu 1612 Euro zahlt die Pflegekasse weiterhin dafür. Dieser Betrag kann auf bis zu 3224 Euro verdoppelt und der Zeitraum um weitere sechs Wochen verlängert werden, wenn die so...


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