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Schmerzensgeld

Fehlerhafte Aufklärung

Wird ein Patient unzureichend über die Risiken einer medizinischen Behandlung aufgeklärt, kann er Schadenersatzansprüche haben. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine selten auftretende Nebenwirkung handelt.

Das berichtet die AG Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins anhand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 21. März 2016 (Az. 5 U 76/14).Eine Frau musste sich wegen Brustkrebs einer Operation unterziehen. Für die anschließende Chemotherapie nutzten die Ärzte ein relativ neues und besonders wirksames Medikament. Als Nebenwirkung des Medikaments leidet die Frau seitdem unter dauerhaftem...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1019093.schmerzensgeld.html

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