Für manche gelten Übergangsregelungen

Große oder kleine Witwenrente?

  • Andreas Brate
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Verstirbt ein Ehepartner, bedeutet das für den Zurückbleibenden häufig auch drastische finanzielle Einschnitte. Eine gesetzliche Witwenrente soll daher etwaige Einkommensverluste ausgleichen.

Um eine Witwenrente zu bekommen, müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein - zum Beispiel eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch VI. Witwer oder Witwen haben darüber hinaus nur Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn sie bis zum Tod des Partners in gültiger Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft lebten.

Die sogenannte große Witwenrente hängt vom Alter des verbliebenen Partners ab. Daher wirkt sich das Gesetz zur »Rente mit 67« auch auf das Hinterbliebenenrecht aus. Die Altersgrenze wird jährlich um einen oder zwei Monate angehoben, bis im Jahr 2029 die Grenze von 47 Jahren erreicht ist.

Bei Todesfällen in diesem Jahr muss der Hinterbliebene mindestens 45 Jahre und fünf Monate alt sein, im nächsten Jahr 45 Jahre und sechs Monate, um eine große Witwerrente zu bekommen. Vorher gibt es sie nur, wenn man erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht, das das 18. ...


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