Polizei erklärt Spitzeleinsatz für rechtswidrig

Das Hamburger LKA hat nun vor Gericht anerkannt, dass die Pressefreiheit auch alternative Radios schützt

  • Reinhard Schwarz, Hamburg
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Sorry, wir haben uns geirrt: Im Prozess um die Einschleusung einer verdeckten Ermittlerin im Alternativradio FSK hat die Hamburger Polizei eingeräumt, dass der Schnüffeleinsatz in Teilen der linken Szene nicht rechtens war. In einem 31-seitigen Schreiben an das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte die Rechtsabteilung des Landeskriminalamts (LKA), dass die Ausspähung des Senders gegen Gesetze verstoßen hat: »Nach nochmaliger Überprüfung und Bewertung der Rechtslage ist einzuräumen, dass die verdeckte Mitarbeit der Beamtin unter der Legende «Iris Schneider» von 2003 bis 2006 und das in diesem Zusammenhang erfolgte Betreten von Räumlichkeiten rechtswidrig waren.«

Späte Einsicht? Im November vergangenen Jahres hatte das FSK gegen die Bespitzelung vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben, um die Rechtswidrigkeit der Überwachungsmaßnahmen festzustellen. Der Sender hatte sich dabei vor allem auf die Freiheit der Berichterstattung berufen,...


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