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Der Weg zur Todesstrafe

Istanbul. Die Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei wurde 2004 in Artikel 38 der Verfassung verankert - vor Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen im Jahr darauf. Für die Wiedereinführung wäre also eine Verfassungsänderung notwendig. Dafür würde eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament benötigt (367 der 550 Sitze). Mit einer 60-Prozent-Mehrheit der Stimmen (330 Sitze) wäre ein Referendum möglich,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1019323.der-weg-zur-todesstrafe.html

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