Makler blitzen in Karlsruhe ab

Verfassungsgericht bestätigt Bestellerprinzip

Karlsruhe. Wenn ein Vermieter einen Makler einschaltet, muss er ihn auch bezahlen: Diese seit Juni 2015 geltende Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 29. Juni. Die Beschwerden von zwei Immobilienmaklern wurden als unbegründet verworfen. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. Die Berufsorganisation der Makler, IVD, bedauerte sie.

Nach der Neuregelung können Vermieter die Maklercourtage nicht mehr einfach auf ihre neuen Mieter abwälzen. Aus Sicht der Karlsruher Richter gibt es gute Gründe für die Reform: Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, begrü...


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