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AfD-Funktionär darf Rassist genannt werden
Landgericht Freiburg sieht Aussage von Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt
Wenn ein AfD-Funktionär auf einer öffentlichen Veranstaltung seine Hasstiraden gegen Migranten und Bürgerkriegsflüchtlinge anstimmt, darf er von den Medien als »rassistischer Anwaltsredner« bezeichnet werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1019631.afd-funktionaer-darf-rassist-genannt-werden.html
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