Russlands gestotterte Hymne

Nach Ausrutschern Gesetz zum Schutz des Staatsliedes gefordert

  • Irina Wolkowa, Moskau
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Russlands Hymne blieb, nur der Text unterlag im Wandel der Zeiten und Systeme einigen Änderungen. Auch die verwirren.

Heilige Hirnlosigkeit - ein ausgelassenes oder gar falsches Wort und die Handschellen schnappen zu. Wer in die Tasten haut und sich dabei nur ein einziges Mal vergreift, kommt ebenfalls in den Knast. Wer piano statt forte spielt, sowieso. Russlands Nationalhymne, so Senator Wadim Tjulpanow, sei ein Gesamtkunstwerk aus Text und Musik und derzeit unzureichend vor Verunglimpfung geschützt.

In der Tat: In Artikel 329 des russischen Strafgesetzbuches, in dem es um Beleidigung staatlicher Symbole geht, ist nur von Staatsflagge und Staatswappen die Rede. Verballhornungen des Staatsliedes dagegen regelt Artikel 17 des Verwaltungsgesetzbuches. Sie gelten als bloße Ordnungswidrigkeit, Missetäter kommen mit Bußgeldern davon. Natürliche Personen zahlen maximal 3000 Rubel (rund 43 Euro), juristische bis zu 150 000. Das sind gut 2140 Euro.

Dies sei also eher Ansporn als Abschreckung, glaubt Senator Tjulpanow. Verunglimpfungen der Hymne müssten straf...


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