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Lotsen sollen für Streik büßen

Gewerkschaft der Flugsicherung muss nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Einbußen bei der Fraport AG haften

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) für einen rechtswidrigen Streik Schadenersatz zahlen muss - ein Grundsatzurteil zu Lasten der Arbeitnehmervertretungen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1020071.lotsen-sollen-fuer-streik-buessen.html

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