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Gericht: Düsseldorfer müssen für Asphalt aus dem Jahr 1937 zahlen
Düsseldorf. Düsseldorfer Bürger müssen für eine Straßendecke aus dem Jahr 1937 bezahlen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erklärte am Donnerstag, dass die Gebührenbescheide der Stadt insoweit rechtmäßig seien (Az.: 12 K 8122/13). Erst mit dem Bau von Gehwegen 2009 sei die vor nahezu acht Jahrzehnten begonnene Erschließung des Straßenabschnitts abgeschlossen gewesen. Der betroffene Straßenabschn...
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