Nicht immer sind sie zu dulden

Modernisierungsmaßnahmen

Ein Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, Erhaltungsmaßnahmen in der Wohnung durch den Vermieter zu dulden. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Das ergibt sich nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse (W&W) aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Februar 2016 (Az. 65 S 301/15).

Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mieter aufgrund der entsprechenden Arbeiten seine Wohnung monatelang nicht nutzen könnte....


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