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Eltern können Gericht einschalten
Streit über Impfungen des Kindes
Eltern sollten sich gut informieren, welche Impfungen sie bei ihren Kindern durchführen lassen. Da es sich um eine wichtige Angelegenheit handelt, können sorgeberechtigte Eltern nur gemeinsam darüber entscheiden.
Allerdings: Werden sie sich nicht einig, kann das Familiengericht die Entscheidung einem der Elternteile übertragen. Die Württembergische Versicherung (W&W) weist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.6 UF 150/15) hin. Im entschiedenen Fall wollte eine Mutter ihre beiden Kinder - wie vom Kinderarzt empfohlen - gegen Masern und e...
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