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Unzulässige Abschlussgebühr

Darlehensgebühr beim Bausparvertrag

Manche Bausparkassen knöpfen den Kunden zusätzlich eine Darlehensgebühr beim Bausparvertrag ab, darum ging es in folgendem Rechtsstreit.

Wer einen Bausparvertrag abschließt, zahlt in der Regel eine Abschlussgebühr. Die AGB einer Bausparkasse enthielten diese Klausel: »Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 Prozent des Bauspardarlehens fällig …«. Ein Bausparer hielt die Gebühr für unzulässig.Das Amtsgericht Ludwigsburg (Az. 10 C 133/15) gab dem Bausparer Recht und erklärte die AGB-Klausel für unwi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1020717.unzulaessige-abschlussgebuehr.html

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