Namensänderungen nach Reisebuchung zu teuer

Reiseveranstalter abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Tropo GmbH aus Hamburg abgemahnt. Denn der Reiseveranstalter verlangte laut seinen online verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Namensänderungen bei Pauschalreisen 100 Prozent Stornierungskosten für inkludierte Flüge sowie weitere Kosten.

Wenn Urlauber nach einer Buchung Namensänderungen vornehmen wollen, langen Reiseveranstalter, Portale und Fluggesellschaften häufig mit saftigen Entgelten zu. So berechnete der Reiseveranstalter Tropo GmbH laut seiner Online-AGB mit Verweis auf einschlägige Tarifbestimmungen der Airlines bei Namensänderungen 100 Prozent Stornierungskosten für den Flug, den (oft teureren) aktuellen Preis für eine Neubuchung sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro je Person.

Daher wandte sich der Verbraucher an...


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