Nach Blockupy: Geldstrafe wegen Plastikfolie auf dem Kopf

Tumulute bei Urteilsspruch / Kopfbedeckung sei nach Versammlungsgesetz verbotene »Schutzbewaffnung«

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Die Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main im Frühjahr 2015 verliefen teilweise gewalttätig. Einige Demonstranten attackierten eine Polizeistation und zündeten Streifenwagen an. Am Freitag stand nun eine Blockupy-Sympathisantin vor Gericht. Die 27-Jährige hatte aber weder Steine geworfen noch einen Polizeiwagen angezündet, trotzdem soll sie nun 600 Euro Geldstrafe zahlen. Der Grund: Sie trug eine Plastefolie auf dem Kopf. Wohl auch, um sich damit gegen den erwarteten Pfefferspray-Einsatz der Polizei zu schützen.

Das Frankfurter Amtsgericht sah in der schräg über das Gesicht reichenden Folie eine nach dem Versammlungsgesetz verbotene »Schutzbewaffnung«. Damit könnten polizeiliche Maßnahmen wie der Einsatz von Pfefferspray wirkungslos gemacht werden. Dass die Folie den Aufdruck »99 Prozent« trug, eine Anspielung auf den Occupy-Slogan »We are the 99 percent«, wollte die Ric...


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