Keine neuen Arztpraxen in gut versorgten Kiezen
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf Ärzten den Umzug ihrer Praxis von einem schlecht in einen gut versorgten Bezirk verweigern. Was in der Hauptstadt bereits seit 2013 versucht wird, hat nun auch das Bundessozialgericht bestätigt. Das Verfahren kam in Gang, weil eine Psychotherapeutin ihren Sitz von Neukölln nach Tempelhof-Schöneberg verlegen wollte. Der KV-Zulassungsausschuss lehnte den Antrag ab. Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) will Ärzte und Therapeuten in Stadtgebiete lotsen, wo sie dringend gebraucht werden. Nach dem Widerspruch der Psychotherapeutin klagte die KV vor dem Sozialgericht. Das wies die Klage ab. dpa/nd
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