Experten wollen stärkeren Rechtsschutz für Diskriminierte

Verbandsklagerecht, längere Fristen, neue Schutzbereiche / Nach zehn Jahren AGG-Gesetz empfiehlt ein Gutachten »Nachjustierung«

Berlin. Zehn Jahre nach Einführung des Anti-Diskriminierungsgesetzes (AGG) hat ein Expertengremium eine deutliche Verschärfung empfohlen. Um einen »noch effektiveren Rechtsschutz vor Diskriminierung zu gewährleisten, muss das AGG nachjustiert werden«, schreiben die Experten in einer Evaluierung, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben wurde und aus der die »Welt« zitierte. Die Empfehlungen zielen darauf ab, Klagen auf Grundlage des Gesetzes zu erleichtern.

Mit dem am 29. Juni 2006 vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte Ende Juni eine positive Bilanz des Gesetzes gezogen.

So sollten künftig nicht mehr nur Betroffene bei Benachteiligungen durch Unternehme...


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