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Pflegekasse muss auch im Ausland für Ersatzpflege zahlen

Bundessozialgericht

Pflegekassen müssen Angehörigen eines pflegebedürftigen Familienmitglieds auch im Ausland Ersatzpflege bezahlen. Es sei eine unzulässige Ungleichbehandlung, wenn die Pflegekasse für die Verhinderungspflege im Inland, aber nicht im Ausland aufkommt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1021519.pflegekasse-muss-auch-im-ausland-fuer-ersatzpflege-zahlen.html

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