Kürzung wegen Solaranlage?

Elterngeld

Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, muss unter Umständen mit Einbußen beim Elterngeld rechnen.

Da der Betrieb einer Photovoltaikanlage als Gewerbebetrieb gilt, dürfen für die Berechnung des Elterngeldes nur jene Einkünfte berücksichtigt werden, die im letzten Steuerjahr angefallen sind, urteilte das Bundessozialgericht am 21. Juni 2016 (Az. B 10 EG 8/15 R). Höhere Einkünfte, die noch kurz vor der Geburt des Kindes im laufenden Jahr erzielt wurden, fallen damit bei der Bemessung des Elterngeldes weg.

Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich bei Arbeitnehmern an der Höhe der Einkünfte, die der in Elternzeit gehende Elternteil zwölf Monate vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Maximal werden 1800 Euro monatlich gezahlt. Bei Selbstständigen oder Arbeitnehmern, die...


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