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Klausel unwirksam

Urteil des BGH

Hunderte Sparkassenkunden können aus teuren Kreditverträgen aussteigen - wenn sie vor dem 22. Juni 2016 widerrufen haben.

Der Bundesgerichtshof gab am 12. Juli 2016 (Az. XI ZR 564/15) Klägern gegen die Sparkasse Nürnberg Recht, weil die Belehrung der Sparkasse zum Widerrufsrecht fehlerhaft gewesen sei. Die 14-tägige Widerrufsfrist solle »frühestens mit Erhalt dieser Belehrung« beginnen. In einer zusätzlichen Fußnote hieß es zudem: »Bitte Frist im Einzelfall prüfen.« Der BGH erklärte diese Belehrung nun für irref...

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