Zweitwohnung als Geschäftsmodell legal

Verwaltungsgericht verhandelte Klagen gegen verdeckte Nutzung für Ferienwohnung

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Im Streit um die Vermietung von Berliner Zweitwohnungen an Touristen haben die Kläger Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht fällte am Dienstag ein Urteil.

Darf eine Zweitwohnung, die vom Eigentümer auch als solche genutzt wird, in der Zeit der Abwesenheit als Ferienwohnung weitervermietet werden? Darüber entschied am Dienstag das Berliner Verwaltungsgericht. Dem Urteil zufolge unterliegen diese Wohnungen zwar ebenfalls dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz, können aber trotzdem in der Zeit des Leerstands als Ferienwohnungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Klägeranwälte hatten sich bereits nach der mündlichen Verhandlung optimistisch gezeigt: Wir werden siegen, hieß es. Das Verwaltungsgericht sah die zur Verhandlung stehenden Fälle ähnlich und gab den Klagen statt. »Die Kläger haben einen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung«, heißt es dazu in der Urteilsbegründung. Zwar würden auch ihre Immobilien unter das Zweckentfremdungsverbot fallen, doch würden hier die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer gegenüber dem öffentlichen Interesse Vorrang haben. Denn ob die Wohnungen nun leer stünd...


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