Das Problem mit dem Gleichheitsgrundsatz

Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 eine Reform des Vermögensteuergesetzes angemahnt - dem ist die Politik noch immer nicht nachgekommen

Geschichte wird gerne für Halbwahrheiten im politischen Schlagabtausch missbraucht, vor allem, wenn sich die meisten Leute nicht recht erinnern können. Das gilt auch für das Thema Vermögensteuer: Die Gegner verweisen gern darauf, dass das Bundesverfassungsgericht diese Steuer im Juni 1995 als grundgesetzwidrig abgeschafft habe, denn es handle sich um eine Substanzsteuer.

Und wie war es wirklich? Grundgesetz-Artikel 106 sieht ausdrücklich eine Vermögensteuer vor, wobei die Einnahmen den Ländern zustehen. Daran hegte das Verfassungsgericht in seinem Urteil auch keine Zweifel. Die Karlsruher Richter sahen hingegen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: Während Geldvermögen damals bei der Berechnung der Steuer voll erfasst wurden, wurden Immobilien nur mit etwa 50 Prozent des Marktwertes berechnet. Dies müsse der Gesetzgeber bis Ende 1996 ändern. Eine Mehrheit der Richter sah zudem Probleme mit dem Halbteilungsgrundsatz, laut d...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.