Justizreform in Teilen gegen die Verfassung

Polens Verfassungsrichter urteilten in eigener Sache über umstrittenes Gesetz

Warschau. Im Streit um die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts haben dessen Richter zum zweiten Mal in eigener Sache geurteilt.

Die umstrittene Justizreform der nationalkonservativen Warschauer Regierung sei in mehreren Punkten verfassungswidrig, erklärte das Tribunal am Donnerstag in Warschau. Die Richter hatten bereits im März dieses Jahres die erste Version des Gesetzes als unrechtmäßig eingestuft. Ihre Entscheidung wurde von der mit absoluter ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.