Kein voller Schadenersatz

Hundebiss

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit veröffentlichtem Urteil vom 14. Juli 2016 (Az. VI ZR 465/15). Eine Mithaftung des gebissenen Tierhalters besteht nur dann nicht, wenn das andere Herrchen oder Frauchen vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht hat.

Im konkreten Fall ging der Kläger mit Hund an der Leine abends spazieren. Als plötzlich ein Golden Retriever auf den Labra...


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