Schöner Wohnen mit Grenzen

Gestaltung der Mieträume

Ein Wasserbett im XXL-Format war der Traum eines Mieters. Er bestellte es per Versandhaus und baute es in seiner Wohnung im dritten Stock selber auf - offenbar wenig fachmännisch. Anschließend ließ er 3000 Liter Wasser einlaufen. Es kam, wie es kommen musste. Das Wasserbett schlug leck. Durch die Wassermassen brach die Decke ein. Zwei Stockwerke wurden unter Wasser gesetzt. Für die entstandenen Schäden muss der Mieter nun geradestehen.

Grundsätzlich gilt: Änderungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, die zudem beim Auszug problemlos wieder rückgängig zu machen sind, kann der Vermieter nicht verbieten. Man darf einen neuen Herd aufstellen (den alten aufbewahren!), eine Einbauküche einbauen oder einen Teppichboden verlegen.

Im Außenbereich der Wohnung darf ein Erdgeschossmieter seine Fenster mit Außenjalousien versehen, wenn die Interessen des Vermieters dadurch allenfalls geringfügig beeinträchtigt werden (vorher nachfragen!). Da d...


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