Mindestlohn ist zu zahlen

Bereitschaftsdienste

Für die Stunden, in denen die Arbeiter im Bereitschaftsdienst auf ihren Einsatz warten, haben sie Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde, entschied das BAG am 29. Juni 2016 (Az. 5 AZR 716/15) in einem zweiten Grundsatzurteil seit Einführung des Mindestlohns vor eineinhalb Jahren Für den Präzedenzfall sorgte ein Rettungssanitäter aus Nordrhein-Westfalen.

Das BAG begründete seine Entscheidung damit, das Mindes...


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