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Auch Wohnungslose können wählen
Auch wer nicht im Melderegister eingetragen ist, darf wählen. Allerdings muss die Aufnahme ins Wahlverzeichnis selbst beantragt werden. Außerdem müssen Betroffene sich seit dem 18. Juni überwiegend in Berlin aufgehalten haben und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorgelegen. mjo
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1022520.auch-wohnungslose-koennen-waehlen.html
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