Wenn die Garage zum Tatort wird

Tipps für Autobesitzer rund um Lagerung, Diebstahl und Sachbeschädigung

  • Frank Mauelshagen, 
Kfz-Experte der ERGO
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Immer wieder kommt es zu Diebstählen oder Vandalismus. Zudem dient die Garage oft als Sammelplatz für Gartenmöbel, Autoreifen und vieles mehr. Was sollten Garagennutzer wissen?

Oft nutzen Autofahrer ihre Garagen auch für sperrige Gegenstände wie Autoreifen, Bierbänke oder alte Gartenmöbel. Ist das erlaubt?

Was Autofahrer in ihrer Garage lagern dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Generell gilt aber: Reifen, Wagenheber und Dachgepäckträger dürfen in der Garage deponiert sein. Eine Hobbywerkstatt ist hingegen ebenso wenig zulässig wie ein ausgelagerter Kellerraum. Denn in einer Baugenehmigung wird die Garage als Platz zum Abstellen von Kraftfahrzeugen definiert. Eine Nutzung als Lagerraum oder Werkstatt ist damit unzulässig.

Zusätzlich regeln einige Landesbauordnungen und sogenannte Garagenverordnungen, welche Gegenstände darin stehen dürfen und welche nicht. Für Fahrräder etwa gibt es keine einheitliche Recht...


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